Information Mitgliedschaft


Sehr geehrter Fischerfreund,

Ihr Interesse an unserem Verein freut uns sehr.


Der Bezirksfischereiverein München e.V. hat derzeit einen Aufnahmestop für Neumitglieder.

Quelle: httpss://openclipart.org

Da das Interesse an der Angelfischerei in den letzten Jahren stark gestiegen ist, erreichen uns immer wieder Anfragen auf eine Mitgliedschaft in unserem Fischereiverein. Bedauerlicherweise müssen wir aufgrund unserer Mitgliederzahl darauf hinweisen, dass derzeit alle Jahreserlaubnisscheine für unsere Vereinsgewässer vergeben sind. Aus diesem Grund werden derzeit keine neuen Mitglieder in den Bezirksfischereiverein München e.V. aufgenommen. Wir führen keine Warteliste und bitten deshalb alle Interessierten regelmäßig unsere Website zu besuchen und sich über den aktuellen Stand der Dinge zu informieren.
Die Vorstandschaft

Informationen zur Aufnahme

Wir möchten Sie aber trotz des derzeitigen Aufnahmestops mit einigen Informationen zur Aufnahme in unseren Verein vertraut machen.
Ordentliches Mitglied kann jede unbescholtene Person werden, die im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte ist.
Sie darf nicht aus einem anderen Verein ausgeschlossen sein.
Die Voraussetzung für den Erwerb von Jahreserlaubnisscheinen ist ein gültiger staatlicher Fischereischein.
Die Mitgliedschaft begründet keinen rechtlichen Anspruch auf die Erteilung einer Fischereierlaubnis an den Vereinsgewässern.
Einwandfreies menschliches und sportliches Betragen ist unerlässlich.
Bei der Aufnahme sind die Aufnahmegebühr und der Jahresbeitrag zu bezahlen.
Das erste Jahr ab Beginn der Mitgliedschaft ist Probezeit.
Rege und positive Teilnahmen am Vereinsleben (Besuch von mindestens vier Monatsversammlungen im Jahr laut Vereinssatzung §6) wird erwartet.

Jedes aktive Mitglied ist grundsätzlich verpflichtet jährlich zehn Arbeitsstunden für die Belange des Vereins an den Gewässern, Geräten, Immobilien usw. zu leisten.
Die Verpflichtung gilt bis einschließlich des Jahres, in dem das Mitglied das 60. Lebensjahr vollendet.
Eine Befreiung ist nur mit ärztlichem Attest möglich.
Für jede nicht geleistete Arbeitsdienststunde wird ein Betrag von 10,- Euro erhoben.


Mitgliedsbeitrag und Aufnahmegebühr Erwachsene

Aufnahmegebühr Erwachsene einmalig

300,- €

Aufnahmegebühr bei Übertritt aus der Jugend 100,- €, Stand: 1.10.2022
Jahresbeitrag für Erwachsene

50,- €

Stand: 1.10.2022

Mitgliedsbeitrag und Aufnahmegebühr Jugendliche

(ab 10 Jahren bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres)
Aufnahmegebühr Jugendliche einmalig

50,- €

Die Aufnahmegebühr verfällt bei Austritt aus der
Jugendgruppe vor Übertritt in die Vollmitgliedschaft. Stand: 1.10.2022
Jahresbeitrag für Jugendliche
inkl. Fischereierlaubnisscheine für alle Vereinsgewässer

60,- €

Stand: 1.10.2022
Jugend T-Shirt

15,- €


Vereinsgewässer

Durch gesetzliche oder vertragliche Festlegungen können wir nur eine beschränkte Anzahl von Jahreserlaubnisscheinen an unsere Vereinsmitglieder ausgeben.
Wegen der grossen Nachfrage nach Jahreskarten für unsere Lechstrecke Staustufe III, haben wir die Regularien zur Beantragung angepasst.
Voraussetzung zur Erteilung einer freien Lech-Jahresfischereierlaubnis ist eine vorherige dreijährige Nutzung eines anderen Vereinsgewässers.


Beiträge für Jahreskarten

Amper, Amperkanäle & AltwasserJahresbeitrag 330,-€Stand: 1.11.2022
Geislbullacher AmperseeJahresbeitrag 200,-€Stand: 1.11.2022
Lech Staustufe III (Wartezeit)Jahresbeitrag 290,-€Stand: 1.11.2022
WürmJahresbeitrag 200,-€Stand: 1.11.2022

Beiträge für Tageskarten

Tageskarten (max. eine Tageskarte pro Mitglied und Gewässer)pro Tageskarte 20,- €Stand: 1.10.2022

Arbeitsdienst

Ausgleich für nicht geleistete Arbeitsstundenpro Arbeitsdienststunde 10,-€Stand: 1.11.2022