Aufnahme

Sehr geehrter Fischerfreund,

Ihre Entscheidung, Mitglied in unserem Verein zu werden, freut uns sehr!

Vorab möchten wir Sie mit einigen Informationen zur Aufnahme in unseren Verein vertraut machen.

Ordentliches Mitglied kann jede unbescholtene Person werden, die im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte ist. Sie darf nicht aus einem anderen Verein ausgeschlossen sein. Die Voraussetzung für den Erwerb von Jahreserlaubnisscheinen ist ein gültiger staatlicher Fischereischein. Die Mitgliedschaft begründet keinen rechtlichen Anspruch auf Fischereierlaubnis an den Vereinsgewässern. Einwandfreies menschliches und sportliches Betragen ist unerlässlich. Bei der Aufnahme ist die Aufnahmegebühr und der Jahresbeitrag zu bezahlen. Das erste Jahr seit Beginn der Mitgliedschaft ist eine Probezeit. Rege und   positive Teilnahmen   am   Vereinsleben (Besuch von mindestens vier Monatsversammlungen im Jahr laut Vereinssatzung §6). Jedes aktives Mitglied unter 60 Jahren ist grundsätzlich verpflichtet, jährlich zehn Arbeitsstunden für die Belange des Vereins an den Gewässern, den Geräten, Immobilien usw. zu leisten. Für nicht geleistete Arbeitsstunden wird pro Stunde ein Betrag von € 10,- erhoben. 

Am Aufnahmetag sind von Ihnen folgende Zahlungen zu leisten:

Aufnahmegebühr

einmalig

200,00 €

Mitgliedsbeitrag/ Erwachsene

Jahresgebühr

50,00 €

Mitgliedsbeitrag incl. Fischereierlaubnisscheine für alle Vereinsgewässer/ Jugend (ab 10 Jahren bis zur Vollendung des 18ten Lebensjahr)

Jahresgebühr

60,00 €

  Jugendmitglieder ( ab 12 Jahren bis zur Vollendung des 18ten Lebensjahr) zahlen keine Aufnahmegebühr, erst beim Übertritt zum Erwachsenen wird die Hälfte der Aufnahmegebühr erhoben.

Vereinsgewässer

Durch die Hege- und Pflegemaßnahmen können wir naturgemäß nur eine beschränkte Anzahl von Jahreserlaubnisscheinen an unsere Vereinsmitglieder ausgeben. In der Regel haben neue Mitglieder auf sofortige Erteilung eines Jahreserlaubnisscheines gute Aussichten.
Bei der Würm besteht eine Wartezeit.
Wegen der grossen Nachfrage nach Jahreskarten für unsere Lechstrecke und der Lech Staustufe III, haben wie die Regularien zur Beantragung der Scheine geändert.
Voraussetzung zur Erteilung einer freien Lech-Jahresfischereierlaubnis ist eine vorherige dreijährige Nutzung eines anderen Vereinsgewässers.

Beträge der Jahreserlaubnisscheine:

Amper, Amperkanäle & Altwasser

Jahresgebühr

280,00 €

Geiselbullacher Ampersee

Jahresgebühr

165,00 €

Lech Staustufe III (Wartezeit)

Jahresgebühr

230,00 €

Würm (Wartezeit)

Jahresgebühr

165,00 €

Tageskarten (max. eine Tageskarte pro Mitglied und Gewässer)

.

20,00 €

Arbeitsdienststunde

1 Stunde

10,00 €

Jeder 2. und weitere Erlaubnisschein ist um € 40,- verbilligt. (Gilt nur für volle Jahreskarten.)

Aufnahmeanträge können Sie hier downloaden und an unseren 1.Vorsitzenden Herrn Reinhold Einhellig, Am Bauernwald 9, 81739 München zusenden oder  Sie werden direkt bei einer unserer Monatsversammlung in der Gaststätte "Alter Wirt" Obermenzing, Dorfstr. 39, 81247 München, Mitglied unseres Vereins.

Wir würden uns freuen, Sie in unserem Verein begrüßen zu dürfen.

Die Vorstandschaft